Bericht des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss hat sich in den vergangenen zwölf Monaten außerhalb des eigentlichen Auswahlverfahrens zu insgesamt drei Sitzungen getroffen, die pandemiebedingt zum Teil virtuell stattfanden.

Darüber hinaus waren im Herbst 2021 im Rahmen des neu gegründeten Miteinander-Ausschusses Teile des Gremiums an zwei Gesprächsrunden mit Antragsteller:innen zu deren angestrebten Satzungsänderungen beteiligt.

In der laufenden Amtsperiode konnte die Kommunikation mit dem Aufsichtsrat und dem Vorstand erneut intensiviert und optimiert werden.

Zusätzlich wurde mit dem Aufsichtsrat und dem Ehrenrat seit der letzten Mitgliederversammlung ein turnusmäßiger Austausch etabliert.

Insbesondere durch den Austausch mit dem Aufsichtsrat wurde es möglich, bei den diesjährigen Bewerber:innen besonders zu berücksichtigen, wie sehr deren persönliche Stärken in das Anforderungsprofil eines in seinen Qualitäten diversen Aufsichtsrates passen.

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Für die Wahlen zum Aufsichtsrat gingen in diesem Jahr insgesamt acht Bewerbungen frist- und formgerecht bis zum 01.02.2022 ein. Es bewarben sich zwei weibliche und sechs männliche Mitglieder, welche dem Verein zwischen einem und 28 Jahren angehören.

Nach Rücklauf und Auswertung der von den Kandidaten ausgefüllten Fragebögen fanden Anfang Mai an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die Gespräche mit den Bewerber:innen statt.

Abschließend erfolgte die satzungsgemäße Anhörung des Ehrenrats, bevor der Wahlausschuss zum Ende des zweiten Sitzungstages nach sorgfältigen und im Ergebnis übereinstimmenden Beratungen, in geheimer Wahl die seiner Ansicht nach geeignetsten Bewerber zur Wahl zuließ.

Von dem Ergebnis wurden am Tag nach der Entscheidung sämtliche Bewerber:innen durch Mitglieder des Wahlausschusses persönlich informiert.

Das Auswahlverfahren wurde in Übereinstimmung mit der Satzung und der Geschäftsordnung durchgeführt, die für alle Mitglieder auf den Internetseiten des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. einzusehen ist.

Die Entscheidung orientiert sich dabei alleine an der Eignung der Bewerber:innen für das Amt. Dabei berücksichtigen die Mitglieder des Wahlausschusses das gesamte Profil der Bewerber:innen und nicht nur einzelne Faktoren.

Die mögliche Anzahl von vier Kandidaten wurde ausgeschöpft.

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Unabhängig vom Ausgang des diesjährigen Auswahlverfahrens möchte der Wahlausschuss dem ausdrücklichen Wunsch aller Gremien und des Vorstands nach mehr Diversität folgen und weiterhin im Besonderen weibliche Mitglieder motivieren, sich für Ämter in den Vereinsgremien zu bewerben.

Bezogen auf zukünftige Bewerbungen zum Aufsichtsrat stehen die Mitglieder des Wahlausschusses auch im Vorfeld potentiellen Bewerber:innen jederzeit für einen persönlichen Austausch zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme zum Wahlausschuss kann über die Geschäftsstelle erfolgen.